Schadenfall

Was tun im Schadenfall?

Wir hoffen natürlich, dass es nicht geschieht. Doch falls mal etwas passiert, hier ein paar nützliche Hinweise für Sie als Verursacher oder Geschädigter:

Autounfall

1. Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.

2. Erste Hilfe leisten und bei Bedarf Rettungsdienst/Polizei verständigen. Bagatellschäden werden in der Regel nicht polizeilich aufgenommen.

3. Wichtig!!! Fotografieren und skizzieren Sie die Unfallstelle.
Auch die Schäden/Kennzeichen an den Fahrzeugen sollten Sie fotografieren. Zusätzlich können Sie ein Unfallprotokoll anfertigen. Wichtig!!! Lassen Sie es von allen Unfallbeteiligten unterschreiben.

4. Bei kleineren Unfällen sollten Sie, nach dem Fotografieren, die Unfallstelle zügig räumen, damit der Verkehrsfluss wieder hergestellt wird.

5. Notieren/Fotografieren Sie die wichtigsten Daten für Ihre Versicherung:
• Das amtliche Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
• Namen und Anschriften der Unfallgegner. Sie können sich dafür auch den Führerschein/Personalausweis zeigen lassen. Der Unfallgegner muss Ihnen Auskunft erteilen, ansonsten informieren Sie die Polizei.
• Name der Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer
• Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
• Namen und Anschriften von Unfallzeugen sofern vorhanden

Unfall

Privat-Haftpflicht-Schaden

In diesem Fall heißt es natürlich als Erstes: Ruhe bewahren! Notieren sie Schadentag, -ort und Uhrzeit. Fotografieren sie die Schadstelle, die beschädigten Gegenstände, dies ist zur späteren Feststellung der Schadenhöhe sehr wichtig. Fordern sie den Geschädigten auf, entsprechende Anschaffungsbelege der beschädigten Sachen vorzulegen. Kann der beschädigte Gegenstand repariert werden, ist ein Reparaturangebot eines Fachbetriebes erforderlich. Für eine Ersatzbeschaffung ist ein Angebot notwendig. Für alles Weitere stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite, um auch schwierige Fälle gemeinsam zu bewältigen. Grundsätzlich hat der Geschädigte nur einen Anspruch auf den Zeitwertersatz des beschädigten/zerstörten Gegenstandes. Berechtigte Ansprüche werden durch Ihren Versicherer ersetzt, unberechtigte Ansprüche werden durch die Versicherung abgewehrt. Sind Sie der Geschädigte, dann informieren/unterstützen Sie den Verursacher entsprechend.

Hier finden Sie die passenden Dokumente:

Schadenmeldung_Allgemeine HV
Fragebogen für AS_ Allgemeine HV
Kfz Schadenmeldung
Kfz_Fragebogen für AS