Fahrzeugversicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge schütz Sie vor Ansprüche Dritter gegen Sie bzw. sichert Ihre Ansprüche gegen Dritte, nach einem Unfallschaden, ab.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung leistet Entschädigung bei Schäden an ihrem eigenen Fahrzeug nach
• Brand
• Diebstahl des Fahrzeuges oder Fahrzeugteilen
• Sturm & Hagel
• Blitzschlag
• Überschwemmung
• Haarwildschäden/Zusammenstoß mit Tieren aller Art (je nach Tarif/Gesellschaft)
• Steinschlag, Glasbruch

Kfz-Vollkaskoversicherung

In der Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung selbstverständlich bereits enthalten. Hinzukommt der Schutz gegen die finanziellen Folgen an Ihrem Kfz durch selbstverursachte Unfälle sowie der Schutz gegen Vandalismus oder Parkschäden.

Um die Kosten für die Kaskoversicherung gering zu halten, lohnt sich meist eine Selbstbeteiligung im Schadenfall. Aber Vorsicht, diese Selbstbeteiligung muss wirtschaftlich sein.

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Hier finden Sie die passenden Dokumente: